Wolfgang Keimp, Fahrrad- und Tourenguide, Weinerlebnisführer, Stadtführer
Vertragsabschluss
Mit der schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet
der Vertragspartner, im folgenden Kunde genannt, den Vertragsabschluss verbindlich an. Die Anmeldung durch den Kunden erfolgt auch für alle zusätzlich genannten Teilnehmer. Der Kunde erkennt die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen – auch im Namen und Auftrag der zusätzlich genannten Teilnehmer – verbindlich an.
Der Vertrag wird geschlossen, wenn die Anmeldung durch Tourenführer Wolfgang Keimp, im folgenden Veranstalter genannt, per E-Mail, per Fax oder mündlich bestätigt wird.
Preise
Den vereinbarten Preis ersehen Sie in der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung.
Zahlung
Die Bezahlung händigen Sie dem Veranstalter am Ende der Veranstaltung direkt in bar ohne jeden Abzug gegen Quittung aus, wenn möglich genau passend. Nach vorheriger
Vereinbarung kann die Bezahlung auch per Rechnungsstellung erfolgen.
Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung beziehungsweise der Bestätigung des Veranstalters.
Sonderwünsche ihrerseits oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von dem Veranstalter schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden
sind.
Die angegebenen Sehenswürdigkeiten und Orte sind die meist und hauptsächlich angefahrenen Etappenziele. Ihr Einverständnis zum Ausweichen in Orte der engeren
Umgebung muss der Veranstalter im Einzelfall ohne Abzug voraussetzen. Eventuelle Abweichungen vom beschriebenen Ablauf aus organisatorischen Gründen sind möglich, beeinträchtigen jedoch nicht Art
und Inhalt der Tour und berechtigen den Kunden nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug.
Ist der Wegfall einer Leistung durch den Veranstalter zu vertreten, so kann er diese Leistung durch eine gleichwertige Leistung ersetzen. Der Veranstalter ist
verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Er wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Umbuchung
Ändert der Kunde den Vertrag nach Buchung, zum Beispiel Termin, Leistungsumfang so kann der Veranstalter Ersatz für die durch die Vertragsänderung entstandenen
Mehrkosten verlangen. Der Veranstalter kann den Betrag konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalisierten Ersatzanspruch geltend machen.
Dieser beträgt
bis 15 Tage vor der Veranstaltung 25 € und
vom 14.Tag bis zum Veranstaltungstermin 20% des Veranstaltungspreises.
Der Veranstalter wird auf den Ersatzanspruch verzichten, wenn die Änderung keinen Mehraufwand verursacht.
Rücktritt des Kunden
Vor der Tour kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich per E-Mail oder Brief erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag
zurück oder nimmt einen vereinbarten Vertrag nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden
konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt
bis zum 30. Tag vor dem Termin 25 €,
bis zum 14.Tag vor dem Termin 50 €,
vom 13.Tag bis zum 7.Tag vor dem Termin 50 % des Veranstaltungspreises und
vom 6. Tag bis zum Termin und bei Nichterscheinen 100 % des Veranstaltungspreises.
Jeder angemeldete Teilnehmer kann sich durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn er dies schriftlich (per Mail oder Brief) mitteilt. Zusätzliche Kosten, im
speziellen Umbuchungskosten, entstehen dadurch nicht. Aus wichtigem Grund behält sich der Veranstalter vor, der Teilnahme des Dritten zu widersprechen. In diesem Fall gelten die vorgenannten
Rücktrittsbedingungen.
Gründe für Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn bei einer Veranstaltung die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl bis zu dem genannten Zeitpunkt nicht erreicht wird,
wenn der Kunde oder ein/e Teilnehmer/in einer Gruppe des Kunden den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist,
wenn eine Erkrankung vorliegt,
oder wenn der Kunde oder ein/e Teilnehmer/in einer Gruppe des Kunden die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.
Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Reisende die
Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich
in solcher Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist.
Rücktritt durch den Veranstalter bei Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl
Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen vom Vertrag mit dem Teilnehmer zurücktreten:
Die Mindesteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch den Veranstalter muss mit dem Gruppenauftraggeber vereinbart oder – bei offenen Angeboten –
in der konkreten Beschreibung der Veranstaltung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Veranstaltungen oder bestimmte Arten von Veranstaltungen, in einem allgemeinen Hinweis oder einer
Allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
Der Veranstalter hat die Mindestteilnehmerzahl und die spätesten Rücktrittsfristen in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Prospektangaben zu verweisen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer, bzw. dem Gruppenauftraggeber gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,
dass diese wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Der Teilnehmer kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine
solche ohne Mehrpreis für den Teilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage durch den Veranstalter, dem Unternehmen
gegenüber geltend zu machen.
Wird die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Teilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Mit dem Gruppenauftraggeber als dessen eigene vertragliche Pflichten getroffenen Vereinbarungen zu Mindestteilnehmerzahlen, bleiben von den vorstehenden
Bestimmungen unberührt.
Haftung und Haftungsbeschränkung
Für Reisegepäck und Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei verschiedenen Sportarten lassen sich trotz
größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen. Die Teilnahme an Aktivitäten ist grundsätzlich freiwillig. Die Teilnehmer akzeptieren sich wissentlich in
ein erhöhtes Risiko zu begeben. Der Veranstalter lehnt grundsätzlich
jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden, sowie für Beschädigung oder Verschmutzung von Kleidungsstücken oder Wertsachen ab. Auf Alkohol
während der Tour soll verzichtet werden.
1.1 Haftung des Veranstalters
Wir haften als Reise/Eventveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäßen Erbringungen der vertraglich vereinbarten Reiseleitungen unter Berücksichtigung
der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.
1.2 Haftungsbegrenzungen
Da Sportarten wie Mountainbiken, Rennradfahren und Tourenradeln zu höheren körperlichen Belastungen führen, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt
überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen gewachsen ist. Für Schäden, die Sie sich
oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen Touren und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als
auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer muss sich der vorhandenen Risiken bewusst sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Guide nicht
gänzlich ausgeschlossen werden können. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der
Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Tourenguides entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso wenig haften wir für Schäden
oder Verlust von eigener Ausrüstung, eigenem Fahrrad oder Gepäck während der Reise. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von uns vermittelten Fremdleistungen haften wir ebenfalls
nicht. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir deshalb nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch wenn sie von anderen
Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Bei Radreisen sind die Teilnehmer verpflichtet einen Helm zu tragen. Bei Teilnahme von Minderjährigen muss eine Einwilligung der
Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegen.
1.3 Haftungsausschluss - spezielle Risikoerhöhung
Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Fahrradfahren birgt aufgrund der Sportart
spezielle Gefahren. Jedem Teilnehmer muss bewusst sein, dass wenn wir z.b. über Trails, schmale Pfade, Forst- und Waldwege fahren und die Beschaffenheit des zu befahrenden Untergrundes
sehr ruppig und mit Ästen, Wurzeln oder Steinen durchsetzt sein können. Dadurch kann ein erhöhtes Sturzrisiko entstehen. Der ´Tourführer schließt eine Haftung in diesen Fällen
aus.
1.4 Haftungsbeschränkungen
Die Haftung des Reise/Eventveranstalters ist auf Höhe des dreifachen Reise/Eventpreises beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Mitwirkungspflicht
Bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Kunde oder der/die Teilnehmer/in der Gruppe des Kunden verpflichtet, Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten. Sie sind verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Heilbronn.
Wolfgang Keimp, Panoramaweg 38, 74193 Schwaigern, Tel.: 0174-9297585,